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Änderung der Corona-Regelungen am 25. April: Um Maskentragen wird weiterhin gebeten

Im Zuge der Lockerungen der Corona-Regelungen in ganz Hessen ändern sich ab Montag, 25. April auch die Zugangsregelungen für gemeindliche Einrichtungen in Münster (Hessen). Im Rathaus, in den Büchereien und Trauerhallen entfällt ab dann die Maskenpflicht, es bleibt jedoch bei einer dringenden Empfehlung, weiterhin freiwillig einen Mund-Nasenschutz zu tragen und Abstand zu anderen Menschen zu halten. Insbesondere in Innenräumen ist das Infektionsrisiko angesichts der Corona-Inzidenz im Landkreis aktuell als hoch einzuschätzen, vor allem in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr wie dem Einwohnermeldeamt und bei direkten persönlichen Kontakten mit Mitarbeiter*innen. Zum Schutz aller appelliert die Gemeindeverwaltung daher an die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen. Bitte beachten: Bis zum 25. April bleibt die Maskenpflicht in den gemeindlichen Einrichtungen unverändert bestehen.


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