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Aktuelles der

Ab 15. März gilt 3G in den Öffentlichen Büchereien Münster und Altheim

Ab Dienstag, 15. März öffnen die Büchereien Münster und Altheim unter 3G-Vorgaben.

Zugang erhalten somit genesene, geimpfte und negativ getestete Personen. Die Nachweise sind im ORGINAL oder digital nachzuweisen und nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig (ebenfalls Original). Kopien werden nicht akzeptiert.

Kinder unter 6 Jahren, bzw. noch nicht eingeschulte Kinder sind nicht nachweispflichtig.

Kinder ab 6 Jahren erhalten Zugang über ihr Schultestheft.

Ein Schnelltestnachweis darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Nachweis nicht älter als 48 Stunden sein.

Ebenso entfällt die Terminbuchung und wird vom sogenannten “Körbchensystem” abgelöst. Jede Person, die die Bücherei betritt und sich eigenständig bewegt, muss einen Korb nehmen. Ist die Maximalzahl an Körben vergeben, so müssen danach ankommende Leser*innen möglicherweise einen Moment warten bis ein Korb frei wird.

Die medizinische Maskenpflicht auf der gesamten Fläche für alle Besucher*innen ab 6 Jahren bleibt weiterhin bestehen.

Im Detail sind diese Vorgaben hier nachlesbar: Corona in Hessen | hessen.de

Aktuelle Auslegungshinweise: 2022_03_03_Auslegungshinweise_CoSchuVO.pdf (hessen.de)


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